Bei sonographisch nicht eindeutigem Befund, zur Abgrenzung anderer vaskulärer Tumore und Malformationen und bei Verdacht auf Organ-, Augen- oder ZNS-Beteiligung ist eine MRT indiziert. Bei flächigen lumbosakralen Hämangiomen in der Mittellinie muss durch Sonographie oder MRT eine spinale Dysraphie abgeklärt und an urogenitale oder anale Fehlbildungen gedacht werden.