Magnetresonanztomographie

Die MRT spielt in der Primärdiagnostik mit Einschluss kontrastangehobener Sequenzen die ausschlaggebende Rolle (Mull 2001, Thron et al. 2001, Krings et al. 2007). Sie erlaubt den Nachweis der genannten Gefäßmalformationen mit Ausnahme sehr kleiner Befunde und ermöglicht als einzige Methode eine genaue Lagebestimmung des AVM-Nidus bzw. des Kavernoms in Bezug auf das Rückenmark. Die verschiedenen Formen arteriovenöser Malformationen oder Fisteln können hiermit aber nicht zuverlässig differenziert werden. Bei kleinen fistulösen Malformationen, wie bei den perimedullären und duralen AV-Fisteln, ist die Kontrastmittelgabe wichtig, da die durch den arteriovenösen Shunt erweiterten Oberflächenvenen des Rückenmarks sich besser darstellen. Bei duralen AV-Fisteln mit niedrigem Shuntvolumen und kaum erweiterten Venen kann die Ödembildung des Rückenmarks (Stauungsmyelopathie) der einzig wegweisende Befund sein.

Bei Vorliegen einer intramedullären oder spinalen subarachnoidalen Blutung muss die weitere Abklärung durch eine Angiographie der Spinalgefäße erfolgen.

Computertomographie

Sie erlaubt den Nachweis akuter spinaler Blutungen und ist bei Kavernomen wegen der oft typischen Verkalkungen hilfreich.

MR-Angiographie

Spinale AVMs sind hiermit direkt, durale AV-Fisteln indirekt über ihre Drainagevenen darzustellen. Mit der in den letzten Jahren eingeführten zeitaufgelösten spinalen MR-Angiographie des gesamten Spinalkanals sind nicht nur die kaliberstärksten normalen Arterien und Venen des Rückenmarks nachweisbar geworden, sondern auch jede Form eines arteriovenösen Shunts (Nijenhuis et al. 2006, Mull et al. 2007). Schon heute steht damit eine noch zu optimierende und zu verbreitende nichtinvasive Methode zur Verfügung, mit der sich die Frage nach dem Vorliegen eines spinalen AV-Kurzschlusses sicher beantworten lässt. Diese Klärung erforderte bislang eine aufwändige selektive spinale DSA aller potenziell rückenmarkversorgenden Arterien. Bei Vorliegen eines AV-Shunts ist noch immer eine selektive spinale DSA erforderlich, da die räumliche und zeitliche Auflösung der Methode zur Klassifizierung spinaler Gefäßmissbildungen und gelegentlich auch zur sicheren Höhenlokalisation der Zuflüsse noch nicht ausreichend ist. Die Katheterangiographie kann jedoch bei negativem MRA-Befund vermieden und bei positivem Befund auf die relevante Region begrenzt werden.

Selektive spinale DSA

Sie erlaubt eine genaue anatomische Darstellung der beteiligten Gefäße, eine Einschätzung der Hämodynamik, eine exakte Klassifizierung der AVM je nach Aufbau des Nidus (z. B. perimedulläre Fistel Typ 1-3, glomeruläre AVM oder AVM des Filum terminale) und eine exakte Lokalisation der Fehlverbindung bei den duralen AV-Fisteln. Beim Vorliegen einer spinalen AVM ist eine vollständige Darstellung aller potenziell rückenmarkversorgenden Arterien obligat.

Die Auswahl des für eine endovaskuläre Behandlung am besten geeigneten Zuflusses oder auch die Feststellung anderer Therapieoptionen erfolgt anhand der Angiographie. Auch die für die Patientenberatung nötige Risikoabschätzung basiert in erster Linie auf der Auswertung der spinalen Angiographie. Bei Kavernomen ist ein angiographisch negativer Befund zu erwarten, weshalb die Gefäßdarstellung bei sicherem Kavernom nicht erforderlich ist.

Wenn eine hochwertige zeitaufgelöste MR-Angiographie nicht zur Verfügung steht, ist weiterhin die Durchführung einer selektiven spinalen DSA bei jedem Verdacht auf eine multisegmentale Stauungsmyelopathie indiziert, auch wenn in der MRT kein sicherer Nachweis abnormer Gefäßstrukturen gelingt.

Myelographie

Die Myelographie ist in der Darstellung normaler und pathologischer intrathekaler Gefäße der MRT und MRA unterlegen. Als invasives Verfahren ist sie deshalb bei Verdacht auf AVM oder durale AV-Fistel nur noch in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Kontraindikationen zur MRT, indiziert.